Der Hausbetreuer in Österreich: Das sind seine Aufgaben
Was ist ein Hausbesorger?
Der Hausbesorger bzw. Hausbetreuer wird entweder vom Hauseigentümer selbst oder dessen Hausverwaltung bestellt. Vor allem für größere Objekte lohnt sich ein Hausbesorger, der sich um diverse Reparaturen und Instandhaltungen kümmert. In Österreich gibt es zahlreiche solcher Hausbesorger. Allein in Salzburg und Umgebung zählt man etwa 800 verschiedene Firmen und Privatleute, die einen solchen Dienst offerieren. Eine genaue Übersicht finden Sie unter https://firmen.wko.at/hausbetreuung/salzburg/. Hier können Sie gezielt Anbieter in Ihrer Nähe finden und diese auch gleich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Hausbetreuer und Hausbesorger: Darin liegt der Unterschied
Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Sie das eine Mal Hausbetreuer und das andere Mal Hausbesorger lesen. Diese Begriffe sind schnell erklärt: Wer den Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber bis zum 30.06.2000 abgeschlossen hat, wird als Hausbesorger bezeichnet.
Bei Arbeitsverträgen, die nach dem 30.06.2000 abgeschlossen wurden, spricht man hingegen von einem Hausbetreuer. Nicht nur der Name ist unterschiedlich, sondern es gibt auch zahlreiche rechtliche Unterschiede.
So gilt für alle Hausbesorger das sogenannte Hausbesorgergesetz, für Hausbetreuer wiederum das allgemeine Arbeitsrecht. Im Hausbesorgergesetz ist unter anderem geregelt, welche Aufgaben ein Hausbesorger hat.
Einen Unterschied zwischen Hausbetreuer und Hausbesorger gibt es zum Beispiel, was die Probezeit betrifft. Diese kann für einen Hausbesorger bis zu zwei Monate betragen, für den Hausbetreuer hingegen gilt nur eine einmonatige Probezeit.

Hausbesorger werden nach dem Mindestlohntarif für Hausbesorger bezahlt. Diese unterscheiden sich von den Mindestlohntarifen für Hausbetreuer. Ein weiterer Unterschied beider Berufsbezeichnungen: Während Hausbesorger Anspruch auf eine unentgeltliche Dienstwohnung haben, gilt dieser Anspruch für Hausbetreuer nicht. Auch profitieren Hausbesorger von einem besonderen Kündigungsschutz. Aus welchen Gründen sie gekündigt werden können, ist im Hausbesorgergesetz genau festgelegt. Hausbetreuer hingegen können unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ohne besondere Gründe gekündigt werden.
Welche Aufgaben hat der Hausbetreuer genau?
Hausbetreuer und -besorger warten und beaufsichtigen Räume und Anlagen im Haus. Sie kontrollieren zum Beispiel die Anlagen der Haustechnik, halten sie in Stand und führen Reparaturen durch. Teilweise übernehmen sie auch einfache Verwaltungsaufgaben.

Für die Hausbewohner sind sie daher der erste Ansprechpartner. Der Hausbesorger muss dementsprechend nicht nur handwerklich geschickt sein, sondern auch ein gutes technisches Verständnis und natürlich auch soziale Kompetenzen mitbringen.
Die wesentlichen Aufgaben des Hausbesorgers sind:
- Räume und Gebäudeteile reinhalten, instand setzen und warten
- Durchführung einfacher Büro- und Verwaltungsaufgaben
- Durchführung von Reparaturen
- Kontrolle der Außenanlagen und technischen Einrichtungen
- Wartung der Haustechnik
- Grünanlagen, Wege und Gehsteige reinigen
- Schneeräumungsarbeiten
- Schäden am Gebäude an die Hausverwaltung melden
Was hat es mit der Ampelkarte auf sich?
Welche Aufgaben ein selbstständiger Hausbesorger genau übernehmen darf, ist in der sogenannten Ampelkarte der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung genau geregelt. Hier können Sie also nachlesen, welche Tätigkeiten von Hausbetreuungsunternehmen durchgeführt werden dürfen und welche nicht. Es dürfen laut dieser Ampelkarte Reinigungstätigkeiten in privaten Wohnhäusern wie die Stiegen- und Trockenraumreinigung durchgeführt werden, eine Grundreinigung dagegen nicht.
Auch die Reinigung von Wohnungen und Fenstern zählt zu den Aufgaben der Hausbesorger. Für weitere Hausbetreuungsdienstleistungen muss in der Regel ein Vertrag mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer selbst abgeschlossen werden. Zu diesen Hausbetreuungsdienstleistungen zählen einfache Tätigkeiten an der Haustechnik (zum Beispiel das Auswechseln von Glühlampen), einfache gärtnerische Tätigkeiten, die Verkehrflächenreinigung und die Schneeräumung. Für die Aufzugsbetreuung ist hingegen eine Ausbildung zum Aufzugswart notwendig.

Die Ampelkarte gibt auch genau Aufschluss darüber, welche Arbeiten ein Hausbesorger nicht erledigen darf. Dazu zählen die Bau-, Grund- und Büroreinigung ebenso wie die Unterhaltsreinigung und folgende weitere Tätigkeiten:
- Reinigung von Krankenhäusern
- Reinigung von Schulen
- Reinigung von Gastronomiebetrieben
- Reinigung von Schwimmbädern, Saunen und Fitnesscentern
- Fassaden- und Denkmalreinigung
- Industriereinigung
- Reinigung von Kanzleien und Arztpraxen
Diese Tätigkeiten werden von Gebäudereinigungsfirmen laut Ampelkarte übernommen. Der Hausbesorger kümmert sich um jene Aufgaben, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen.
Ein professioneller Hausbesorger kennt diese Vorschriften und befreit Sie schnell und effektiv vor unerwünschten tierischen Gästen.
Vielfach wird der Hausbetreuer für Entrümpelungs- und Wohnungsräumungsarbeiten engagiert. Ist z.B. ein naher Verwandter gestorben, ist man häufig nicht in der Lage, anfallende Arbeiten selbst zu erledigen. Der Hausbetreuer kümmert sich um die fachgerechte Entsorgung nicht mehr brauchbarer Gegenstände, die sich in einer Wohnung im Laufe der Jahre angesammelt haben. Nachdem die Wohnung leer ist, kümmert er sich bei Bedarf um die Reinigung und übergibt sie besenrein. Eine Wohnungsberäumung wird auch fällig, wenn langjährige Mieter ausziehen.
Sie hinterlassen häufig eine Menge Unrat, der fachgerecht entsorgt werden muss. Ein Hausbesorgerunternehmen entsorgt für Sie überflüssige Dinge, die bei einer Wohnungsberäumung anfallen: Dazu zählen Sperrmüll und Glas ebenso wie Bauschutt, Elektrogeräte oder einfacher Haushaltsmüll. Auch für eine Schädlingsbekämpfung sind sie bei einem Hausbesorgerservice gut aufgehoben.
Egal ob Ratten, Mäuse oder Insekten: Schädlinge sind immer ein Ärgernis und können erheblichen Schaden im Gebäude oder gar an der Bausubstanz anrichten. Daher ist eine schnelle, fachmännisch durchgeführte Bekämpfung sehr wichtig. Einige Schädlinge stehen unter Naturschutz und es gelten Vorschriften, wie die Bekämpfung vor sich gehen darf.
Ein professioneller Hausbesorger kennt diese Vorschriften und befreit Sie schnell und effektiv vor unerwünschten tierischen Gästen.
Zu guter Letzt sollte die Stiegenhausreinigung nicht unerwähnt bleiben, denn diese Aufgabe wird von den meisten Hausbesorgern übernommen. Eine durch einen Hausbetreuer durchgeführte Reinigung der Treppenhäuser beinhaltet sowohl das Kehren als auch das feuchte Abwischen der Handläufe, Lichtschalter, Türen und Briefkästen ebenso wie das Entfernen von festhaftenden Verschmutzungen.
Viele Hausbesorger bieten Ihnen zusätzlich die regelmäßige Reinigung der Fenster an. In der Regel wird die professionelle Reinigung der Fenster zwei Mal im Jahr durchgeführt. Eine Stiegenhausreinigung hingegen bieten Ihnen die meisten Hausbetreuer einmal wöchentlich an. Auch die technische Kontrolle aller Anlagen sollte mindestens einmal wöchentlich erfolgen. Die Schneeräumung und die Grünpflege hingegen sind Arbeiten des Hausbesorgers, die saisonal anfallen.
