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Die Arbeit des selbständigen Hausbetreuers oder Hausbesorgers

Was ist ein Hausbetreuer? Welche Tätigkeiten führt er durch?

Der Hausbetreuer, gerne auch als Hausbesorger bezeichnet, ist für die Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung von Häusern verantwortlich. Er kümmert sich um alle anfallenden kleineren Reparaturen oder beauftragt entsprechende Firmen für einen größeren Reparaturaufwand. Weiterhin ist er für die Reinigung aller Räumlichkeiten wie Keller, Garagen, Treppenhäuser und Einfahrten zuständig. Im Winter kümmert er sich zusätzlich um die Schneeräumung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Wer selbstständiger Hausbetreuer werden möchte, muss einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Diese sind im Hausbesorgergesetz genau festgelegt. Im Rahmen der sogenannten Wohnrechtsnovelle wurde das Gesetz im Jahr 2000 komplett überarbeitet. 

Seitdem gilt es nur für alle Dienstverhältnisse, die vor dem 01.07.2000 abgeschlossen wurden. Bei allen Verträgen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, handelt es sich um Arbeitsverträge gemäß § 1151 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Neu ist, dass die Verrichtung von Hausbesorgertätigkeiten nunmehr auch von geringfügig Beschäftigten ausgeübt werden kann.

In der Regel sind Sie als Hausbetreuer bei einer Objektbetreuungsfirma angestellt. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, als selbständiger Hausbetreuer zu arbeiten. In diesem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein anfordern. Dabei ist es egal, ob Sie die Tätigkeit in Vollzeit ausüben oder nebenberuflich selbstständig sind. Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung halten sich in Grenzen.

Hausbetreuer

Das Gewerbeamt informiert automatisch alle anderen zuständigen Behörden wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die Handwerkskammer. Eine besondere Erlaubnis benötigen Sie nicht, um sich mit einem Hausbetreuerservice selbständig zu machen. Eine spezielle Ausbildung müssen Sie nicht absolvieren, denn es ist kein zugelassener Ausbildungsberuf in Österreich.

Ein Gewerbe anmelden: So geht es

Stattdessen werden Ihnen alle Kenntnisse betriebsintern vermittelt. Dennoch haben auch Quereinsteiger mit keinerlei Erfahrung in diesem Bereich gute Chancen, denn gute Hausbesorger werden vor allem in den größeren Städten gesucht.

Wie bereits erwähnt, müssen Sie sich lediglich beim Gewerbeamt anmelden, wenn Sie selbständiger Hausbetreuer werden möchten. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren.

Haben Sie sich bei der Gewerbebehörde erfolgreich angemeldet, erhalten Sie binnen kurzer Zeit Ihre Gewerbeberechtigung. Für die Anmeldung sollten Sie Ihre Geburtsurkunde sowie den Staatsbürgerschaftsnachweis oder einen gültigen Reisepass vorlegen. Eine Anmeldung kann sowohl persönlich als per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Am einfachsten ist die Gewerbeanmeldung online direkt auf der Internetpräsenz der Behörde.


Welche zusätzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Natürlich sind einige Skills unverzichtbar. Als selbständiger Hausbetreuer sollten Sie handwerklich geschickt sein und sich gerne im Freien aufhalten. Technisches Verständnis und eine physische Ausdauer sind Grundvoraussetzungen für diesen Beruf. Meist arbeiten Sie alleine, so dass Ihnen ein selbstständiges Arbeiten nicht fremd sein sollte. Ebenso ist  Organisationstalent gefragt, denn zu Ihren Aufgaben gehört u.a. die Beauftragung anderer Firmen zur Durchführung von Wartungsarbeiten, z.B. für die Heizungsanlage und die Koordination für einen reibungslosen Ablauf diverser Fremdarbeiten.  


An welche Regelungen muss sich der Hausbetreuer halten?

Möchten Sie als Hausbesorger arbeiten, müssen Sie zwingend die sogenannte Ampelkarte  beachten. In ihr ist genau geregelt, welche Aufgaben Sie erfüllen dürfen. Laut dieser Verordnung dürfen Hausbetreuungsvereine folgende Tätigkeiten übernehmen:

  • Reinigungstätigkeiten in privaten Wohnhäusern (Achtung: Eine sogenannte Grundreinigung ist nicht gestattet)
  • Reinigung von Fenstern und Wohnungen inklusive der Kellerräume
  • einfache Haustechniktätigkeiten, wie etwa das Auswechseln von defekten Leuchtmitteln
  • diverse organisatorische Tätigkeiten
  • Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten
  • Reinigung von Gehsteigen und Einfahrten
  • Schneeräumung

 

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Tätigkeiten, die ein Hausbetreuer laut aktuellem Gesetz nicht erledigen darf. Wie bereits erwähnt, zählt dazu die Grundreinigung. Auch die Unterhaltsreinigung, die Büroreinigung und die Baureinigung sind Tätigkeiten, die ausschließlich von Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Gleiches gilt für die Fassaden- und Denkmalreinigung. Wissen sollten Sie zudem, dass Sie als Hausbesorger lediglich private Wohnungen und Haushalte übernehmen dürfen. Sie sind nicht dazu befugt, Einkaufszentren, Schulen und Kindergärten, Kinos, Arztpraxen oder andere öffentliche Gebäude zu betreuen.

Wie viel verdient ein Hausbesorger?

Seit dem Jahr 2021 gibt es einen Mindestlohntarif für Hausbesorger. In Österreich sind dafür folgende drei Einstufungsgruppen festgesetzt:

  • Einstufungsgruppe 1: 11,12 Euro Stundenlohn
  • Einstufungsgruppe 2: 12,35 Euro Stundenlohn
  • Einstufungsgruppe 3: 16,19 Euro Stundenlohn

 

Alle Arbeitnehmer, die lediglich Reinigungsarbeiten erledigen, werden in der Entgeltgruppe 1 eingestuft. Alle anderen Arbeitnehmer werden der Stufe 2 zugeordnet. Sind besondere Qualifikationen vorhanden, erfolgt die Einstufung in die Einstufungsgruppe 3.

Weiterhin stehen den Arbeitgebern sowohl eine Weihnachtsremuneration als auch ein Urlaubszuschuss zu. Die Höhe liegt jeweils mindestens bei einem Zwölftel des Jahresbezuges. Ist eine Rufbereitschaft vereinbart, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Zuschlag in der Höhe von 25 Prozent

Ebenfalls wichtig: Das zur Erfüllung der Tätigkeit notwendige Material muss vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Hausbesorgerinnen und Hausbesorger haben Anspruch auf eine unentgeltliche Dienstwohnung. Arbeiten Sie in der Nacht zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent Ihres Stundenlohns. Wenn Sie Überstunden leisten, erhalten Sie einen Zuschlag; dieser liegt in der Regel bei 50 Prozent..

Was unterscheidet einen Hausbetreuer von einem Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger?

Der Hausbetreuer ist für kleine Reinigungsarbeiten in privaten Haushalten zuständig. Dazu zählen neben der eigentlichen Wohnung auch Keller, Garagen und sämtliche weitere Nebenräume. Es ist ihm allerdings nicht gestattet, Grund-, Fassaden- und Denkmalreinigungen zu übernehmen. In diesem Fall kommt der Denkmal-, Fassaden und Gebäudereiniger zum Einsatz. Sie sorgen dafür, dass die Fassaden von Wohnhäusern von Algen, Schmutz und Graffiti befreit werden. Die Fassadenreinigung ist ein Teil der Gebäudereinigung. Dabei werden speziell auf die Gebäudehülle abgestimmte Reinigungsmittel eingesetzt. Ähnlich wie der selbständige Hausbesorger muss auch der Fassadenreiniger technisches Verständnis und handwerkliches Geschick mitbringen. Gleiches gilt für den Denkmalreiniger, dessen Tätigkeitsgebiet sich insbesondere auf denkmalgeschützte Immobilien beschränkt. 

 

Quellen

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