Umzugsreinigung

Wie muss eigentlich die alte Wohnung hinterlassen werden?

In Mietverträgen ist meist die Klausel angegeben, dass die Wohnung „besenrein“ übergeben werden muss. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie bei Wohnungsübernahme eine saubere Wohnung erhalten haben. Sogar wenn im Vertrag nichts über eine Reinigung beim Auszug erwähnt wird, die Wohnung, der Außenbereiche und das Kellerabteil sollte trotzdem so aussehen, wie Sie sie gerne selbst bei einem Einzug antreffen möchten – sauber, ordentlich und ohne grobe Schäden.

Um Streitigkeiten zu vermeiden empfehlen wir bereits bei der Wohnungsübernahme als auch dann bei der Wohnungsrückgabe ein Übergabeprotokoll zu erfassen, um die Abnützung zu bestimmen. Dokumentieren Sie den Zustand mittels Fotos und Videos.

Aber Vorsicht, denn es kann auch eine Klausel mit einer gründlichen Endreinigung vermerkt sein. Also besser, man sieht rechtzeitig nach, um dann alles richtig zu machen!

Was heißt nun „besenrein“?

Hier kann es oft zu Missverständnissen kommen, da es keine gültige Definition im österreichischen Gesetzbuch für diesen Begriff gibt. Wir versuchen es Ihnen so zu erklären:

  • Sofern Möbel oder Teppiche nicht zum Inventar gehören, müssen sie entfernt werden.
  • Der Boden muss ordentlich gekehrt werden, Rückstände von Kleber müssen ebenfalls entfernt werden.
  • Der Teppichboden muss – sollte er zum Inventar gehören, ordentlich gesaugt werden.
  • Verschmutzungen an Böden, Wänden und Decken müssen beseitigt werden, ebenso Spinnweben.
  • Oft bildet sich im Laufe der Zeit eine schmierige Schicht auf dem Balkon oder der Terrasse – auch diese muss entfernt werden.
  • Starke verschmutzte Fenster und Türen müssen gereinigt und Rückstände von Aufklebern beseitigt werden.
Besenrein
  • Sollte die Küche bereits vor Ihrem Einzug bestanden haben, dann müssen Sie diese ebenfalls reinigen. Lebensmittel oder Essensreste müssen entfernt und fettige Rückstände an den Küchenflächen gesäubert werden.
  • Verkalkte Stellen, wie z.B. im Badezimmer oder in der Küche müssen ebenfalls gereinigt werden.

Was kann der Vermieter bei einer besenreinen Übergabe nicht verlangen?

Er kann nicht verlangen, die Fenster zu reinigen (außer sie sind stark verschmutzt, wie oben erwähnt) oder das Unkraut auf dem Balkon oder der Terrasse zu beseitigen. 

Eine Tiefenreinigung des Teppichbodens kann er ebenso wenig verlangen wie die Beseitigung von Dübel- oder Nagellöchern. Das Waschen von Vorhängen, die zum Inventar gehören, ist nicht verpflichtend und auch nicht die Beseitigung von Nikotinrückständen, wenn das Rauchen in den Räumen erlaubt war.

Nach aktuellem Mietrecht in Österreich müssen Mängel an der Wohnung, die als normale Abnutzungserscheinungen bewertet werden beim Auszug vom Mieter nicht behoben werden. Die Wände neu auszumalen (außer Sie haben diese in einer starken Farbe, wie z.B. Rot oder Schwarz gestrichen) oder Bohrlöcher zu beseitigen können Sie sich in den meisten Fällen also sparen.

Was versteht man unter einer „gründlichen Endreinigung“?

Für die gründliche Endreinigung müssen Sie mehr Zeit einplanen. Nachdem alle Möbel, die nicht zur Wohnung gehören entfernt und auch die Garage, der Balkon und der Keller usw. leergeräumt sind steht der gründlichen Endreinigung nichts mehr im Weg.

  • Sorgen Sie für genügend Utensilien, die Sie zur Reinigung benötigen, begonnen von Lappen, über Eimer bis hin zu Entkalker, Staubsauger uvm.
  • Gehen Sie bei der Reinigung systematisch vor, zuerst den Keller, die Garage, den Dachboden und den Balkon, dann die Räume. Starten Sie hier bei den Fenstern bzw. Einbaumöbel und arbeiten Sie räumlich von oben nach unten. Anschließend reinigen Sie die Wände und zum Schluss soll der Boden gewischt werden – Tür zu – Raum fertig. Nicht ganz….
  • Die Fenster müssen von allen Seiten gereinigt werden, die Fensterrahmen ebenso und Rollos und Jalousien entstaubt.
  • Türen und Türgriffe
  • Garderoben und andere feste Einbauschränke müssen rundherum gründlich gereinigt werden.
  • Reinigung der Steckdosen, Lüftungsschlitze, Sicherungskästen usw.
  • Decken, Wände, Heizkörper und Böden säubern
  • Die Reinigung der Küche nimmt die meiste Zeit in Anspruch, da sie viele unterschiedliche Küchengeräte und viele Schränke beherbergt, die alle in einem sauberen Zustand übergeben werden müssen. Der Herd, die Herdplatten, der Ofen und der Dunstabzug müssen sauber und fettfrei hinterlassen werden.
  • Nicht vergessen: den Kühlschrank inklusive Gefrierfächer ausräumen, abtauen und sowohl den Innen- als auch den Außenbereich ordentlich reinigen. Anschließend die Tür einen Spalt offenlassen, damit der Nachmieter nicht von einem unangenehmen Geruch überrascht wird!
  • Bei der Reinigung der Spüle kann neben Fettresten auch der Kalk zu entfernen sein, ev. auch die Spülmaschine entkalken
  • Im Badezimmer müssen neben der Dusche, dem Waschbecken und der Badewanne, die Spiegel und die Armaturen gesäubert werden. Vergessen Sie nicht, die Abflüsse frei zu machen.
  • Die Toilette und der Bodenbereich sollten an allen schwer zugänglichen Stellen gereinigt werden. Zur Endreinigung zählen auch Rohre und Leitungen. Da diese oft aus vielen kleineren Teilen und Windungen bestehen, an denen sich viel Schmutz ansammelt kann das Reinigen von Wasserleitungen oft recht viel Zeit beanspruchen.
  • Falls zur Wohnung ein Außenbereich gehört, müssen Sie diesen in einem guten Zustand übergeben.

Neue Wohnung, neues Haus und keine Zeit oder keine Energie, sich um die Endreinigung der alten Wohnung oder des alten Hauses zu kümmern? Haben Sie schon einmal über eine professionelle Umzugsreinigung nachgedacht?

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Quellen:

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